Wann muss der Elektriker ran?

19 Mai 2023
 Kategorien: Elektriker, Blog

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Ob Glühbirnen oder Lampen wechseln, Steckdosenleisten anschließen oder Kabel verlegen - mit kleineren Elektroarbeiten sind wir in unserem Leben häufiger mal beschäftigt. Dass jedoch beim Umgang mit Strom und Elektrizität immer Vorsicht geboten sein sollte, ist hoffentlich den meisten Menschen klar. Viele Elektroarbeiten darf man ohnehin nicht als Laie durchführen und es muss stattdessen ein Elektriker, wie zum Beispiel SEL Schmidt Elektro GmbH, beauftragt werden. Doch gilt dies auch schon bei dem einfachen Auswechseln einer Glühbirne oder Lampe? Wir haben uns im Rahmen dieses Blogbeitrags mit genau dieser Frage beschäftigt und erklären, welche Dinge Sie als Laie oder Heimwerker selbst erledigen dürfen und ab wann der Fachmann ran muss. Diese Elektroarbeiten dürfen Sie als Heimwerker selbst erledigen. Als Laie dürfen Sie Lampen auf-, ab- oder umhängen und selbstverständlich auch Glühbirnen austauschen. Auch Steckdosenleisten dürfen angeschlossen und platziert werden, sowie Kabel durch z. B. Leerrohre gezogen werden. Im Hinblick auf das Aufhängen von Lampen sei aber gesagt, dass hiermit nicht das Anschließen einer Deckenlampe an das Stromnetz gemeint ist.

Während das Anschließen einer Deckenlampe in der Regel auch keine große Aufgabe ist, können dabei ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrung und ohne das richtige Werkzeug, dennoch große Gefahren entstehen. Der Fachmann interagiert praktisch nie mit einem Stromnetz und dessen Kabeln, ohne vorher die Spannung zu messen. Das gilt auch und vor allem dann, wenn die Hauptsicherung des Stromnetzes bereits ausgestellt worden ist. Denn die verbaute Elektronik in z. B. älteren Mehrfamilienhäusern, muss nicht immer auf dem Standard sein, wie wir es heute gewohnt sind. Befindet sich demnach aufgrund einer falschen Installation der Elektrik noch Strom auf den Kabeln, trotz ausgeschalteter Sicherung, kann dies für Laien im schlimmsten Fall mit einem lebensgefährlichen Stromschlag enden. Auch ein potenzieller Kabelbrand steht im Raum, wenn Lampen an den falschen Stromkabeln angeschlossen werden oder sonstige Fehler bei der Installation passieren. Nicht nur aus diesen Gründen sollte man selbst bei kleinen Elektroarbeiten, wie dem Anschließen einer Deckenlampe, immer einen Elektriker beauftragen.

Ab wann muss der Elektriker ran und wie sieht der Gesetzgeber die Sache? Bei sämtlichen Arbeiten an der elektrischen Anlage, den Stromkabeln oder Sicherungskästen muss immer ein Fachmann beauftragt werden. Zwar dürfen Sie entsprechende Planungen für das Elektronetz selbst vornehmen, umgesetzt werden dürfen diese allerdings nur von einem Elektrikerfachbetrieb. Doch was passiert, wenn man dennoch selbst Hand anlegt? Nun, im schlimmsten Fall droht Ihnen zwar kein Bußgeld, allerdings werden Sie bei einem möglichen Schaden keinen Anspruch auf Zahlungen von der Versicherung haben, da diese in so einem Fall den Schaden nicht übernimmt. Stattdessen bleiben Sie auf den Kosten sitzen und je nachdem, wie groß der entstandene Schaden ist, kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten.